26.08.2024

Kein grundlegender Reformbedarf bei der juristischen Ausbildung?!

In der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) veröffentlichte Luís Tiago Sartingen, zuletzt Vorstandsmitglied beim Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF), einen Beitrag zur Reform der Justizministerkonferenz (JuMiKo).[1]

Nachdem die Justizminister:innen auf ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz durch Beschluss feststellten, dass eine grundlegende Reform der juristischen Ausbildung nicht notwendig sei, ist Sartingen der Auffassung, dass effiziente und sinnvolle Entscheidungen über die juristische Ausbildung erst getroffen werden können, wenn die Beratungs- und Entscheidungsgremien, also die JuMiKo selbst, durch die Einführung von Mehrheitsentscheidungen sowie bei der Umsetzungspraxis gefasster Beschlüsse reformiert wird.

Geteilt wird die Kritik von Sartingen im Hinblick auf die von der 95. JuMiKo im Beschluss zur „Zukunft der volljuristischen Ausbildung“ getroffenen Feststellung, dass „die volljuristische Ausbildung sich bewährt hat und insgesamt gut geeignet ist, den Absolventinnen und Absolventen das notwendige Fachwissen und die wesentlichen Kompetenzen zu vermitteln, die für eine Tätigkeit in den volljuristischen Berufen erforderlich sind und auch künftig erforderlich sein werden. Sie sind sich einig, dass grundlegender Reformbedarf nicht besteht.“

Abweichend von Sartingen erscheint es mir sinnvoll, sich zunächst kritisch auf den vom Ausschuss zur Koordinierung der Juristenausbildung vorgelegten Bericht „Juristin und Jurist der Zukunft“ zu beziehen und anschließend die JuMiKo in den Blick zu nehmen.

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Abschließend ist festzustellen, dass die Reform der JuMiKo als Gremium bei dem seit vielen Jahrzehnten, bis zur ersten Loccumer Tagung zurückgehend, unvollendeten Handlungsfeld der Reform der juristischen Ausbildung, eine eher untergeordnete Rolle spielt. Erforderlich scheint vielmehr, das Verständnis der handelnden Akteur:innen auf die Bereitschaft auszurichten, die Reformschritte auch zu gehen. Die iur.reform-Akteur:innen formulieren als Bezugsrahmen ein „Loccum 2.0“. Wer jedoch von Loccum spricht, sollte über die gesellschaftspolitische Dimension der ursprünglichen Loccumer Reformvorschläge nicht schweigen.

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